FOCUS online vom 24.9.2015 berichtet:
Die stellvertretende CDU-Vorsitzende Julia Klöckner hat „ein Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum“ gefordert. „Niqab und Burka sind ein Symbol für Unfreiheit und Ungleichheit“, schreibt Klöckner in einem Gastbeitrag für das Magazin "Cicero".
„Selbst das Grundrecht zur freien Ausübung der Religion darf das Grundrecht von Frauen auf Gleichberechtigung nicht aushebeln“, so die CDU-Politikerin, die auch Landes- und Fraktionsvorsitzende in Rheinland-Pfalz ist.
„Wer es ernst meint mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau, der darf Vollverschleierung hierzulande nicht dulden“, der dürfte das Verhüllen und Verstecken von Frauen nicht akzeptieren oder als Ausdruck kultureller Vielfalt oder religiöser Selbstbestimmung legitimieren.
Für Klöckner sind der Ganzkörper- und der Gesichtsschleier „ein Ausdruck der bewussten Abgrenzung, der Ablehnung westlicher Werte und der Ablehnung des Menschenbilds, das unserem Grundgesetz zugrunde liegt“. Die Ganzkörperverhüllung sei zudem „kommunikations- und integrationshemmend“.
Auch die Gesellschaft, in der sich Vollverschleierte bewegen, habe deshalb an einem Verbot ein Interesse. „Die Menschen in diesem Land sollen sich auf Augenhöhe begegnen. Dies setzt ein offenes Visier voraus. In einer demokratischen Gesellschaft zeigt jeder jedem sein Gesicht.“
Alle Argumente für ein Burka/Niqab-Verbot rekurrieren im Kern darauf, dass bestimmte "Werte" im öffentlichen Raum nicht "ostentativ" infrage gestellt werden dürften (worauf im Falle neofaschistischer Provokationen im öffentlichen Raum - nehmen wir als Beispiel die der Grauen Wölfe - freilich gerade in den deutschen Regierungsparteien kein besonderer Wert gelegt wird). Selbstverständlich ist das Tragen der Burka Ausdruck eines zutiefst vor- oder antimodernen Menschenbildes, dem politisch entschieden entgegenzutreten wäre. Aber das angestrebte (Selbst-)Verschleierungsverbot und die damit verbundene Kriminalisierung der Selbstverschleierung erscheint mir aus rechtsstaatlicher Sicht als ein Unding, und zwar sowohl im Hinblick auf die tatsächlich kriminelle Zwangsverschleierung als auch im Hinblick auf eine freiwiliige Verschleierung. Vernünftigerweise kann der Vorstoß, sich verschleiernde Frauen zu bestrafen, nur auf letzteres zielen, denn die Bestrafung einer Person, die Opfer einer Zwangsverschleierung ist, wäre offenkundig eine radikale Verhöhnung jedweder Rechtsstaatlichkeit. Im Fall einer Freiwilligkeit stellt sich aber die Frage, ob oder inwieweit überhaupt ein Rechtsgut verletzt wird, von dem Bedürfnis der öffentlichen Gewalt, Rechtsunterworfenen bestimmte "Werte" zu oktroyieren, einmal abgesehen.
Durch das 'Burka-Verbot' wurde bereits vor knapp einem halben Jahrzehnt in Frankreich der institutionellen Laizität, der Republikanität im Sinne der Herrschaft des Gesetzes und der Verpflichtung des Bürgers auf (gesetzliche) Normen, nicht auf (übergesetzliche) Werte, zugrunde liegt, ein ernster Schlag zugefügt.
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Sonntag, 27. September 2015
Mittwoch, 2. Juli 2014
Gedenken der Opfer des Pogroms von Sivas
Anlässlich des 21. Jahrestages des djihadistischen Massenmordes in Sivas am 2. Juli 1993 weist die Alevitische Gemeinde Deutschland darauf hin, dass eine Reihe der Beteiligten an dieser Bluttat, denen die Flucht nach Deutschland gelang, bis heute weder in Deutschland noch in der Türkei belangt worden sind:
"Im Jahr 1993 trafen sich in Sivas Hunderte Menschen zu einem Kulturfestival zu Ehren des alevitischen Dichters Pir Sultan Abdal. Gemeinsam wollten sie ihren geschätzten Dichter feiern und sich seiner Werke erfreuen, doch der Tag endete für sie in Trauer und Entsetzen.
Während drinnen im Madımak Hotel Kulturbegeisterte und -schaffende, vorwiegend alevitischen Glaubens, friedlich feierten, versammelte sich vor dem Hotel eine religiös und politisch aufgewiegelte Menschenmenge. Bewaffnet mit Brandsätzen griffen sie das Hotel an. In dem aus Holz gebauten Gebäude breiteten sich die Flammen schnell aus. 33 Teilnehmende des Kultufestivals starben in dem Feuer ebenso wie zwei Angestellte des Hotels und zwei Täter.
Viele konnten das brennende Hotel nicht verlassen, weil der wütende Mob rings um das Hotel ihnen den Weg versperrte. Obwohl Polizei, Militär und Feuerwehr frühzeitig alarmiert worden waren, griffen sie erst nach rund acht Stunden ein. Das türkische Staatsfernsehen berichtete gleichzeitig stundenlang live vom Ort des Geschehens und zeigte vor laufender Kamera, wie Polizisten der wütenden Menschenmenge vor dem Hotel noch halfen und eine anrückende Militäreinheit sich wieder zurückzog.
Als Alevitische Gemeinde Deutschland gedenken wir dieser grauenvollen Tat und der vielen Opfer. Unsere Gedanken sind auch bei den Hinterbliebenen, die bis heute vergebens auf Gerechtigkeit und Anerkennung ihres Leids hoffen.
Die Strafverfahren gegen die Täter und Drahtzieher hinter dem Massaker zogen sich erst über Jahrzehnte hin, dann wurde im März 2012 – am 27. Verhandlungstag des seit 19 Jahren andauernden Verfahrens – das Verfahren gegen fünf Flüchtlinge (und zwei Tote) wegen Verjährung eingestellt. Gegen drei weitere Flüchtlinge läuft das Verfahren noch.
Obwohl in dieser Zeit bereits zahlreiche Personen wegen schwerer Brandstiftung, Massenmord und dem Versuch des Umsturzes des Staatssystems rechtskräftig verurteilt wurden, gelang einigen von ihnen noch in den 1990er Jahren die Flucht, u.a. nach Deutschland. Dort leben sie bis heute unbehelligt, teils als Illegale, teils als Familiennachzügler oder anerkannte Asylbewerber. Einem Täter wurde sogar die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen. Somit betrifft das Sivas-Ereignis auch Deutschland.
Während die Hinterbliebenen der Opfer zum Teil Tag für Tag mit ihrer heutigen Armut zu kämpfen haben, weil ihnen 1993 der Ernährer ihrer Familie genommen wurde, leben einige der Täter mittlerweile gut situiert im europäischen Exil.
Als Alevitische Gemeinde Deutschland wenden wir uns gegen das Vergessen und gegen die Relativierung und Verharmlosung von (staatlichen) Gewaltverbrechen.
Wir fordern daher die offizielle Anerkennung der Leiden der Opfer so vieler Pogrome und Ausschreitungen gegen Aleviten in der Türkei und die konsequente Verfolgung und Verurteilung der Täter. In Gedenken an die vielen Toten vom 2. Juli 1993 sollte das Madımak Hotel in Sivas in ein Museum und eine Gedenkstätte umgewandelt werden."
Samstag, 3. Mai 2014
Aserbaidschan verfolgt Menschenrechtler
In der Diktatur Aserbaidschan haben Menschen, die sich für Völkerverständigung, Frieden und Menschenrechte einsetzen einen sehr schweren Stand. So kann es passieren, dass man in ständiger Angst lebt, festgenommen, gefoltert und ermordet zu werden.
Es kann aber auch passieren, dass das Regime mit Bulldozern anrückt, um das traute Heim einzureißen.
Dies alles ist der Menschenrechtlerin Leila Junus und ihr Ehemann in Baku erlebt. Der Ehemann erlitt jetzt einen Herzinfarkt. Leila Junus lebt in Angst.
Die Empörung in Deutschland hält sich in Grenzen. Hauptsache das Erdgas fließt bald, ob dabei Menschen zugrunde gehen oder nicht.
"In der vergangenen Woche wurde der regimekritische aserbaidschanische Journalist Rauf Mirkadyrow, der für die russischsprachige Tageszeitung Zerkalo die letzten drei Jahre als Korrespondent in der Türkei gearbeitet hatte, festgenommen. Mirkadyrow, der sich ebenfalls für einen Dialog zwischen Armenien und Aserbaidschan einsetzt, wird der Spionage und des Hochverrats beschuldigt. Das bedeutet eine lebenslange Haftstrafe."
Willkür gegen Menschenrechtlerin
Montag, 30. September 2013
Befreiung von einem Namen, an dem Blut klebte
Ex iniuria ius non oritur (Aus Unrecht geht kein Recht hervor). Eine Kölner Stadtverwaltung weigerte sich nichtsdestotrotz zunächst, dem Antrag einer Armenierin stattzugeben, die ihren Familiennamen ablegen wollte, den die Türkei 1935 ihrer Familie aufgezwungen hatte. DIE WELT vom 28.9.2013 berichtet über den letztlich erfolgreichen Vorstoß Madlen Vartians, sich von ihrem ihr durch die Mörder des größten Teils ihrer Familie aufgezwungenen Namen Gülbeyaz zu befreien: http://www.welt.de/regionales/koeln/article120446954/An-meinem-Namen-klebte-Blut.html.
Samstag, 10. August 2013
Der verhasste Kolumnist: Sevan Nisanyan
Sevan Nisanyan ist ein Kolumnist, Querdenker und Armenier. Es sprechen also bereits drei Gründe dafür, warum der Main-Stream in der Türkei ein Problem mit ihm hat.
Als würde dies nicht ausreichen, spricht er auch noch frech all' jene Themen an, die zum Heiligtum der türkischen Autorität zählen: Das Türkentum, den Islam und die derzeitige Regierungspartei AKP.
Mustafa Kemal Atatürk habe eine faschistische Diktatur unter dem Diktat des Nationalismus errichtet, Erdogan sei ein autoritärer Islamist und Mohammed sei ein arabischer Führer gewesen, der mit seiner Behauptung, er habe Kontakte zu Gott, politische, finanzielle und sexuelle Vorteile gezogen habe.
Nisanyan ist um keine Erklärung verlegen. Von der EU oder den USA gab es noch kein Statement oder Solidaritätsbekundung mit Sevan Nisanyan. Anscheinend sind nur tote Armenier ein kleines Statement wert.
Nisanyan ist um keine Erklärung verlegen. Von der EU oder den USA gab es noch kein Statement oder Solidaritätsbekundung mit Sevan Nisanyan. Anscheinend sind nur tote Armenier ein kleines Statement wert.
"In 2008, he authored “The Mistaken Republic: 51 Questions about Ataturk and Kemalism,” arguing that Turkey’s founder, Mustafa Kemal Ataturk, established a fascist dictatorship under the guise of nationalism. Mr. Nisanyan continues to frequently publish witty critical posts against the authoritarian bodies of the Turkish government on his blog, often with direct critiques on the Erdogan regime.
[...]
“Mocking an Arab leader — who claimed that he contacted God hundreds of years ago and who gained political, financial and sexual profit from this — is not a hate crime. Almost at the level of kindergarten, it is a test case of the thing called ‘freedom of expression.’”
NUNBERG: Silencing a secularist in Turkey
http://www.washingtontimes.com/news/2013/aug/8/nunberg-silencing-a-secularist-in-turkey/
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Samstag, 20. Juli 2013
Feminismus auf dem Vormarsch im Kurdengebiet
Akkoç war es der 13. Januar 1993. Es war der einzige
Morgen, an dem sie das Frühstück nicht mit ihrem Mann Zübeyir einnimmt.
Am Abend zuvor hatten sie Gäste, es war spät geworden, sie war noch
müde. Ganz gegen ihre Gewohnheit blieb sie liegen und bat ihn: Bitte
frühstücke alleine! Er aß und verließ das Haus. Kurz darauf hörte sie
die Schüsse."
Der Feminismus erobert die Kurden-Gebiete http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2013-07/feminismus-diyarbakir-tuerkei
Montag, 6. Mai 2013
Ohanes Altunkaya - Istanbul am 24.April 2013 – das gemeinsame Gedenken mit türkisch-kurdischen Aktivisten war ein historischer Moment
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98 Jahre sind vergangen, seitdem in Istanbul die politische, geistige und intellektuelle Elite der Armenier in der osmanischen Türkei am 24. April festgenommen und ermordet wurde. Dieser Tag markiert den Beginn des ersten Völkermordes des 20. Jahrhunderts – den Genozid an den Armeniern. Anlässlich des 98. Jahrestages nahm am 24. April 2013 zum ersten Mal eine armenische Delegation aus der europäischen Diaspora (AGBU Europe) an einer Gedenkveranstaltung auf dem Taksim-Platz in Istanbul teil. An den von mutigen türkischen und kurdischen Aktivisten seit 2011 organisierten Gedenkfeiern nahm in diesem Jahr auch die europäische Menschenrechtsorganisation EGAM (European Grassroots Anti-Racist Movement) teil.
Rund 3.000 Menschen gedachten auf dem zentralen Taksim-Platz in Istanbul/Türkei den 1,5 Millionen armenischen Opfern durch die jungtürkische Regierung in den Jahren 1915/16. Organisiert wurde diese Mahnwache von der anti-rassistischen Bewegung "DurDe" ("Sag Stop"). Die Aktivisten sind wegen ihres Einsatzes täglichen Anfeindungen und Drohungen ausgesetzt. Denn der Nationalismus in der Türkei ist keine Ausnahme von nationalistischen "Kreisen" oder "Randgruppen", sondern ein gesamtgesellschaftlicher Mainstream. Die "DurDe"-Mitglieder sind eine kleine, aber hoffnungsträchtige Bewegung in der Türkei, die aus Türken, Kurden, Armeniern und Aramäern/Assyrern aus der Zivilgesellschaft besteht, die sich gegen den vom Staat verordneten Rassismus stellen.
Historische Bedeutung
Die diesjährige Gedenkveranstaltung war in dreifacher Hinsicht von historischer Bedeutung: Zum einen hatte sich die Teilnehmerzahl um 50% zum Vorjahr auf den bisherigen Höchststand von 3.000 Teilnehmern erhöht.
Zum anderen hat sich zum ersten Mal eine europäische Delegation zusammengefunden, um gemeinsam mit den „DurDe“-Aktivisten den Genozid an den Armeniern inmitten Istanbuls zu gedenken.
Überdies war zum ersten Mal seit 98 Jahren eine Gruppe von Vertretern der armenischen Gemeinschaften Europas, gemeinhin Diaspora-Armenier genannt, anwesend.
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Donnerstag, 11. Oktober 2012
"EU-Rückschrittsbericht zur Türkei 2012"
AUSZÜGE aus den Schlussfolgerungen zu der Türkei:
Die zivile Kontrolle über die Sicherheitskräfte wurde weiter konsolidiert. Die Einführung der parlamentarischen Kontrolle über den Verteidigungshaushalt war eine positive Entwicklung, ihr Umfang blieb jedoch begrenzt.
Die Häufigkeit und Dauer der Untersuchungshaft gibt nach wie vor Anlass zu ernster Besorgnis.
Es bestehen Bedenken hinsichtlich der Unparteilichkeit bei der Behandlung von Korruptionsfällen.
Keine wesentlichen Fortschritte wurden bei der Bekämpfung des Menschenhandels erzielt.
Bei den Menschenrechten und beim Minderheitenschutz bedarf es erheblicher Anstrengungen in den meisten Bereichen, vor allem bei der Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit.
Es muss noch ein mit der Europäischen Menschenrechtskonvention übereinstimmender Rechtsrahmen geschaffen werden, der sicherstellt, dass die nicht-muslimischen Religionsgemeinschaften und die Gemeinschaft der Aleviten keinen ungebührlichen Beschränkungen unterworfen sind.
Auch wenn einige Fortschritte bei der Beachtung internationaler Menschenrechtsnormen verzeichnet wurden, stehen wesentliche Reformen zur Stärkung der Menschenrechtsstrukturen noch aus und die Anzahl der Strafverfahren gegen Menschenrechtler gibt Grund zur Sorge. Der Abwärtstrend bei Folter und Misshandlung in Haftanstalten hat sich fortgesetzt.
Was die Freiheit der Meinungsäußerung betrifft, so wurde infolge der Annahme des dritten Justizreformpakets eine Reihe von Journalisten aus der Untersuchungshaft entlassen, die Einschränkungen der Medienberichterstattung über strafrechtliche Ermittlungen wurden gelockert und die Beschlagnahme von Schriftstücken vor der Veröffentlichung wurde verboten. Allerdings gibt die Zunahme von Verletzungen der Freiheit der Meinungsäußerung Anlass zu großer Sorge und die Medienfreiheit wurde in der Praxis noch weiter eingeschränkt. Der Rechtsrahmen und seine Auslegung durch die Gerichte, vor allem in den Bereichen organisierte Kriminalität und Terrorismus, führen zu Missbrauch. Verbunden mit einer hohen Konzentration der Medien in Industriekonglomeraten mit Interessen, die weit über den freien Informations- und Gedankenaustausch hinausgehen, hat dies zu einer weit verbreiteten Selbstzensur geführt.
Was die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit betrifft, so verliefen die Kundgebungen zum 1. Mai und Veranstaltungen wie der Gedenktag des Völkermords an den Armeniern in friedlicher Atmosphäre friedlich, doch bei Demonstrationen, die nicht von den Behörden genehmigt waren, kam es zu Ausschreitungen und unverhältnismäßiger Anwendung von Gewalt durch die Sicherheitskräfte. Dies betraf vor allem, aber nicht ausschließlich Demonstrationen im Zusammenhang mit der kurdischen Frage. Das verfassungsmäßige Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit wird gelegentlich zu restriktiv ausgelegt.
Auf dem Gebiet der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Durch Anwendung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) wurden einige Fortschritte bei der Behandlung der Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen verzeichnet. Der Dialog mit nichtmuslimischen Religionsgemeinschaften wurde fortgeführt. Personen, die sich zu Minderheitsreligionen oder aber zur Konfessionslosigkeit bekennen, waren jedoch weiterhin extremistischen Drohungen ausgesetzt. Es muss noch ein mit der Europäischen Menschenrechtskonvention übereinstimmender Rechtsrahmen geschaffen werden, der sicherstellt, dass die nicht-muslimischen Religionsgemeinschaften und die Gemeinschaft der Aleviten keinen ungebührlichen Beschränkungen unterworfen sind.
Bei der Bekämpfung der Diskriminierung müssen weitere Anstrengungen unternommen werden. Es fehlt an umfassenden Antidiskriminierungsvorschriften und die Regierung muss noch umfangreiche Bemühungen unternehmen, um benachteiligte Bevölkerungsgruppen, darunter Frauen, Kinder, Homosexuelle, Bisexuelle und Transgender-Personen wirksam vor gesellschaftlicher Ächtung, Diskriminierung und Gewalt zu schützen.
Die Türkei verfolgt hinsichtlich der Minderheiten nach wie vor einen restriktiven Ansatz. Jedoch wurden erstmals Vertreter von Minderheiten, darunter auch solche, die nicht offiziell von der Türkei anerkannt werden, ins Parlament eingeladen, um ihre Meinung zu einer neuen Verfassung zu äußern.
Den GASP-Erklärungen hat sich die Türkei im Berichtszeitraum erneut seltener angeschlossen als in früheren Jahren. Keine Fortschritte wurden bei der Normalisierung der Beziehungen zu Armenien erreicht. Die diplomatischen Beziehungen zu Israel blieben heruntergestuft. Insgesamt sind die Vorbereitungen im Bereich der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik in einem mäßig fortgeschrittenen Stadium.
Schlussfolgerungen:ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/tr_conclusions_2012_de.pdf
Der ganze Bericht:
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/tr_rapport_2012_en.pdf
Ein "Die Welt" Artikel: http://www.welt.de/politik/ausland/article109691565/EU-faellt-hartes-Urteil-ueber-die-Tuerkei.html
Die zivile Kontrolle über die Sicherheitskräfte wurde weiter konsolidiert. Die Einführung der parlamentarischen Kontrolle über den Verteidigungshaushalt war eine positive Entwicklung, ihr Umfang blieb jedoch begrenzt.
Die Häufigkeit und Dauer der Untersuchungshaft gibt nach wie vor Anlass zu ernster Besorgnis.
Es bestehen Bedenken hinsichtlich der Unparteilichkeit bei der Behandlung von Korruptionsfällen.
Keine wesentlichen Fortschritte wurden bei der Bekämpfung des Menschenhandels erzielt.
Bei den Menschenrechten und beim Minderheitenschutz bedarf es erheblicher Anstrengungen in den meisten Bereichen, vor allem bei der Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit.
Es muss noch ein mit der Europäischen Menschenrechtskonvention übereinstimmender Rechtsrahmen geschaffen werden, der sicherstellt, dass die nicht-muslimischen Religionsgemeinschaften und die Gemeinschaft der Aleviten keinen ungebührlichen Beschränkungen unterworfen sind.
Auch wenn einige Fortschritte bei der Beachtung internationaler Menschenrechtsnormen verzeichnet wurden, stehen wesentliche Reformen zur Stärkung der Menschenrechtsstrukturen noch aus und die Anzahl der Strafverfahren gegen Menschenrechtler gibt Grund zur Sorge. Der Abwärtstrend bei Folter und Misshandlung in Haftanstalten hat sich fortgesetzt.
Was die Freiheit der Meinungsäußerung betrifft, so wurde infolge der Annahme des dritten Justizreformpakets eine Reihe von Journalisten aus der Untersuchungshaft entlassen, die Einschränkungen der Medienberichterstattung über strafrechtliche Ermittlungen wurden gelockert und die Beschlagnahme von Schriftstücken vor der Veröffentlichung wurde verboten. Allerdings gibt die Zunahme von Verletzungen der Freiheit der Meinungsäußerung Anlass zu großer Sorge und die Medienfreiheit wurde in der Praxis noch weiter eingeschränkt. Der Rechtsrahmen und seine Auslegung durch die Gerichte, vor allem in den Bereichen organisierte Kriminalität und Terrorismus, führen zu Missbrauch. Verbunden mit einer hohen Konzentration der Medien in Industriekonglomeraten mit Interessen, die weit über den freien Informations- und Gedankenaustausch hinausgehen, hat dies zu einer weit verbreiteten Selbstzensur geführt.
Was die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit betrifft, so verliefen die Kundgebungen zum 1. Mai und Veranstaltungen wie der Gedenktag des Völkermords an den Armeniern in friedlicher Atmosphäre friedlich, doch bei Demonstrationen, die nicht von den Behörden genehmigt waren, kam es zu Ausschreitungen und unverhältnismäßiger Anwendung von Gewalt durch die Sicherheitskräfte. Dies betraf vor allem, aber nicht ausschließlich Demonstrationen im Zusammenhang mit der kurdischen Frage. Das verfassungsmäßige Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit wird gelegentlich zu restriktiv ausgelegt.
Auf dem Gebiet der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Durch Anwendung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) wurden einige Fortschritte bei der Behandlung der Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen verzeichnet. Der Dialog mit nichtmuslimischen Religionsgemeinschaften wurde fortgeführt. Personen, die sich zu Minderheitsreligionen oder aber zur Konfessionslosigkeit bekennen, waren jedoch weiterhin extremistischen Drohungen ausgesetzt. Es muss noch ein mit der Europäischen Menschenrechtskonvention übereinstimmender Rechtsrahmen geschaffen werden, der sicherstellt, dass die nicht-muslimischen Religionsgemeinschaften und die Gemeinschaft der Aleviten keinen ungebührlichen Beschränkungen unterworfen sind.
Bei der Bekämpfung der Diskriminierung müssen weitere Anstrengungen unternommen werden. Es fehlt an umfassenden Antidiskriminierungsvorschriften und die Regierung muss noch umfangreiche Bemühungen unternehmen, um benachteiligte Bevölkerungsgruppen, darunter Frauen, Kinder, Homosexuelle, Bisexuelle und Transgender-Personen wirksam vor gesellschaftlicher Ächtung, Diskriminierung und Gewalt zu schützen.
Die Türkei verfolgt hinsichtlich der Minderheiten nach wie vor einen restriktiven Ansatz. Jedoch wurden erstmals Vertreter von Minderheiten, darunter auch solche, die nicht offiziell von der Türkei anerkannt werden, ins Parlament eingeladen, um ihre Meinung zu einer neuen Verfassung zu äußern.
Den GASP-Erklärungen hat sich die Türkei im Berichtszeitraum erneut seltener angeschlossen als in früheren Jahren. Keine Fortschritte wurden bei der Normalisierung der Beziehungen zu Armenien erreicht. Die diplomatischen Beziehungen zu Israel blieben heruntergestuft. Insgesamt sind die Vorbereitungen im Bereich der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik in einem mäßig fortgeschrittenen Stadium.
Schlussfolgerungen:ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/tr_conclusions_2012_de.pdf
Der ganze Bericht:
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/tr_rapport_2012_en.pdf
Ein "Die Welt" Artikel: http://www.welt.de/politik/ausland/article109691565/EU-faellt-hartes-Urteil-ueber-die-Tuerkei.html
Montag, 6. August 2012
Todfeind Journalist - Die verfolgte Berufsgruppe
Nichts fürchtet eine Diktatur mehr als das freie Wort. Für das autokratische System spielt es dabei keine Rolle, ob wahres, falsches, dummes, witziges oder zynisches ausgesprochen oder geschrieben wird. Es kommt allein darauf an, dass es auf einem freien Gedanken beruht.
Wer in der Lage ist außerhalb des Systems zu denken, ist auch in der Lage einen Ort ohne dieses System zu denken und somit für sich und sein Land eine Veränderung zu wünschen.
Wer in der Lage ist außerhalb des Systems zu denken, ist auch in der Lage einen Ort ohne dieses System zu denken und somit für sich und sein Land eine Veränderung zu wünschen.
Journalisten gehören daher nicht zufällig zur weltweit am stärksten verfolgten Berufsgruppe:
"Dass Journalisten oder Menschenrechtsaktivisten in konstruierten und von Widersprüchen gekennzeichneten Prozessen wegen Drogenbesitzes verurteilt werden, ist ein bekanntes Muster in Aserbaidschan...
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Menschenrechte: Aserbaidschanische Journalisten als Geisel im Konflikt mit Iran - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/politik/diverses/menschenrechte-aserbaidschanische-journalisten-als-geisel-im-konflikt-mit-iran_aid_794168.html
Menschenrechte: Aserbaidschanische Journalisten als Geisel im Konflikt mit Iran - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/politik/diverses/menschenrechte-aserbaidschanische-journalisten-als-geisel-im-konflikt-mit-iran_aid_794168.html
Reporter ohne Grenzen zählt die Präsidenten Aserbaidschans und Irans, Ilham Alijew und Mahmud Ahmadinedschad, zu den größten Feinden der Pressefreiheit weltweit. Auf der ROG-Rangliste der Pressefreiheit steht Aserbaidschan auf Platz 162 und Iran auf Platz 175 von 179."
Aserbaidschanische Journalisten als Geisel im Konflikt mit Iran
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Menschenrechte: Aserbaidschanische Journalisten als Geisel im Konflikt mit Iran - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/politik/diverses/menschenrechte-aserbaidschanische-journalisten-als-geisel-im-konflikt-mit-iran_aid_794168.html
Menschenrechte: Aserbaidschanische Journalisten als Geisel im Konflikt mit Iran - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/politik/diverses/menschenrechte-aserbaidschanische-journalisten-als-geisel-im-konflikt-mit-iran_aid_794168.html
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Menschenrechte: Aserbaidschanische Journalisten als Geisel im Konflikt mit Iran - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/politik/diverses/menschenrechte-aserbaidschanische-journalisten-als-geisel-im-konflikt-mit-iran_aid_794168.html
Menschenrechte: Aserbaidschanische Journalisten als Geisel im Konflikt mit Iran - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/politik/diverses/menschenrechte-aserbaidschanische-journalisten-als-geisel-im-konflikt-mit-iran_aid_794168.html
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