
Sehr geehrter Herr Dr. Nix,
ein armenisches Sprichwort sagt, man kann nicht zwei Wassermelonen mit einer Hand tragen.
Wie ist Ihre, mit Verlaub, vor Leisetreterei strotzende Haltung bezüglich der Aufführung eines Theaterstücks in ihrem eigenen Haus zu verstehen?
„Intendant Christoph Nix sieht einen massiven Eingriff in die künstlerische Freiheit des Theaters. Die Inszenierung schildere aus Sicht eines Märchenerzählers die Ereignisse im Jahr 1915 am Berg Ararat, hieß es. Es liege dem Haus fern, ein Urteil darüber zu fällen, ob die Ereignisse ein Völkermord waren oder nicht. Mit der Inszenierung greife das Theater aber die Fragestellung auf und stellt das Thema zur Diskussion.“
Im Windschatten angeblicher Objektivität den common sense der Historikerzunft schlichtweg auszublenden und bewusst die Relativierung eines Völkermords und die Verschmähung der Opfer und deren Nachfahren billigend in Kauf zu nehmen und Appeasement mit Geschichtsrevisionisten zu betreiben, ist für einen mit einer gewissen Fülle von Judiz ausgestatteten Doktor der Rechtswissenschaft offengestanden ein ungemein beeindruckender Spagat.
Im Windschatten angeblicher Objektivität den common sense der Historikerzunft schlichtweg auszublenden und bewusst die Relativierung eines Völkermords und die Verschmähung der Opfer und deren Nachfahren billigend in Kauf zu nehmen und Appeasement mit Geschichtsrevisionisten zu betreiben, ist für einen mit einer gewissen Fülle von Judiz ausgestatteten Doktor der Rechtswissenschaft offengestanden ein ungemein beeindruckender Spagat.
