Mittwoch, 26. März 2014

Das Märchen vom letzten Intendanten


Sehr geehrter Herr Dr. Nix,

ein armenisches Sprichwort sagt, man kann nicht zwei Wassermelonen mit einer Hand tragen.

Wie ist Ihre, mit Verlaub, vor Leisetreterei strotzende Haltung bezüglich der Aufführung eines Theaterstücks in ihrem eigenen Haus zu verstehen?

„Intendant Christoph Nix sieht einen massiven Eingriff in die künstlerische Freiheit des Theaters. Die Inszenierung schildere aus Sicht eines Märchenerzählers die Ereignisse im Jahr 1915 am Berg Ararat, hieß es. Es liege dem Haus fern, ein Urteil darüber zu fällen, ob die Ereignisse ein Völkermord waren oder nicht. Mit der Inszenierung greife das Theater aber die Fragestellung auf und stellt das Thema zur Diskussion.“

Im Windschatten angeblicher Objektivität den common sense der Historikerzunft schlichtweg auszublenden und bewusst die Relativierung eines Völkermords und die Verschmähung der Opfer und deren Nachfahren billigend in Kauf zu nehmen und Appeasement mit Geschichtsrevisionisten zu betreiben, ist für einen mit einer gewissen Fülle von Judiz ausgestatteten Doktor der Rechtswissenschaft offengestanden ein ungemein beeindruckender Spagat.

Schließlich muss ein Intendant, der Hilsenraths Epos „Das Märchen vom letzten Gedanken“ aufführen lässt und gleichzeitig einen international anerkannten Völkermord relativiert, ein schizophrenes Verhältnis mit dem Autor, dem Werk und selbstredend auch mit dem historischen Inhalt haben. Aus dieser bizarren Melange ergibt sich für den Theaterbesucher schon ex ante ein schwer genießbarer Hautgout. Spätestens beim Skandieren von der Ihnen eigens vom türkischen Generalkonsul diktierten revisionistischen Propaganda, lassen Sie sich, zum Leidwesen aller billig und gerecht Denkenden, von dem Vertreter eines fremden Staates am Gängelband führen und verkünden selbst die Bankrotterklärung Ihrer künstlerischen Freiheit.

Um der Wahrheit die Ehre geben zu wollen, dies fällt Ihnen ja erweislich schwer, erscheint den hierzulande lebenden Nachfahren der armenischen Opfer des türkischen Völkermords, zugegeben eine quantité négligeable im Vergleich zu anderen Minderheiten, eine derart phlegmatische Erklärung, mitsamt dem Willen, die Frage nach der rechtlichen Einordnung zur Disposition zu stellen, wie eine heuchlerische Anbiederung und vorgetäuschte Unvoreingenommenheit. Was hielten Sie von einem Theaterstück in England, das die rechtliche und historische Einordnung der Shoa zur Diskussion stellt? Hilsenrath hat nicht ohne Grund den Nexus zwischen dem armenischen Genozid und der Ermordung der europäischen Juden im 2. Weltkrieg in seinem Buch hergestellt, wie à propos Dr. Raphael Lemkin, der Erschaffer des Begriffs genocide, bereits im Jahre 1944.

In Unkenntnis des armenischen Sprichworts wurde vorliegend der klägliche Versuch unternommen, zwei Wassermelonen mit einer Hand zu tragen und en passant zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Relativierende Aussagen über den armenischen Genozid können aber weder dem Gerechtigkeitsempfinden der Armenier, noch dem der verblendeten, revisionistischen Türken vollständig Genüge leisten. Jede Danksagung, sei sie armenischer oder türkischer Provenienz, rührt in erster Linie von purer Akquieszenz her.

Peu à peu geben sich bornierte Leugner aber auch mit relativierenden Aussagen zufrieden, wie es durch die oktroyierte Erklärung des Generalkonsuls deutlich wird. Denn der Generationswechsel innerhalb der türkischen Gemeinde hat die schrittweise Enttabuisierung der blutigen osmanischen Vergangenheit auf Kosten der geschichtsnegierenden Gerontokratie zur Folge und schon jede Verharmlosung der Ermordung unschuldiger Armenier ist erwünscht. Indessen setzen sich mehr Bürger türkischer Herkunft entschlossen für die Wahrheit ein, wie ich es auch persönlich vergangenes Jahr an einer Gedenkveranstaltung anlässlich des Genozids mit türkischen und kurdischen Freunden auf dem Taksim-Platz in Istanbul, Wochen vor den erschreckenden Unruhen, erleben durfte. Beschwichtigende Aussagen sind eine Unbill für all diese Menschen. Warum wiegt die Sensibilität der schuldlosen Nachfahren der Opfer nicht schwerer als die Sensibilität der schuldlosen Nachfahren der Täter?

Sehr geehrter Herr Dr. Nix, jede Relativierung ist eine Leugnung der Faktizität. Wer die Wahrheit verschweigt und nicht deutlich ausspricht, verhöhnt die Opfer und deren Nachfahren. Wenn sich junge Menschen in der Türkei trauen das Wort Völkermord öffentlich zu verwenden und jede Relativierung kategorisch abzulehnen, riskieren sie aufgrund von Gummiparagraph „Beleidigung des Türkentums“ eine Haftstrafe. Denken Sie nicht an die Menschen, die Ihre Aufführung verhindern oder einschränken möchten, sondern an die Menschen, die für die Anerkennung der Wahrheit kämpfen und die Sie durch solche Aussagen brüskieren. Diejenigen Kompatrioten, die sich nolens volens hintern Ihnen stellen, tun dies aus purer Gerechtigkeitsverdrossenheit. Sie erfreuen sich der Tatsache, dass das Theaterstück nicht abgesetzt wurde, wenngleich dies eine Selbstverständlichkeit darstellen sollte.

Ich kann Ihre auf Furcht basierende Zaghaftigkeit aufgrund weiterer Protestveranstaltungen und pseudodiplomatischer Interventionen durchaus verstehen, doch akzeptieren kann ich sie nicht. Ausgestattet mit den besten Grundrechten, die die Konstitution eines Rechtsstaates zu bieten hat, liegt es in Ihrem Ermessen, ob Sie sich, wenn auch möglicherweise aus Gründen der Aufmerksamkeitsökonomie, die dem niedrigen Beweggrund der Geschichtsklitterung nota bene in nichts nachsteht, zum Sprachrohr von  Geschichtsrevisionisten instrumentalisieren lassen wollen.

Georgi Ambarzumjan 
London, 26. März 2014

3 Kommentare:

  1. Sehr richtig und gut geschrieben! Wir sollten aber auch sehen, dass alle Theater konstanter Beispiel folgen und Stücke über Armenier und Armenien spielen.

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  2. Was fuer eine einfalslose Ueberschrift!

    Warum sich denn in das eigene Fleisch schneiden wenn man unterstuetzen koennte? Wo waren den Armenia die fuer die Auffuehrung protestiert haben? Nur Gegner wenn man sich solch einem Thema annimmt. Leider schade und man sollte darueber nachdenken es einfach sein zu lassen!

    Bon chance

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  3. Eloquent ausgearbeitet, warum die Haltung des Intendanten zu wünschen übrig lässt. Müssen wir in unserem eigenen Land vor ausländischen Diplomaten, insbesondere als Kulturschaffende, einknicken? Wer hat Herrn Nix gezwungen, das Schreiben des türkischen Botschafters vorzulesen. Er steht nicht vollkommen hinter der Sache!

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