Sonntag, 2. März 2014

Adem Dolas: Die Kündigung des ,,Dhimma-Vertrages“

Die Jihadistengruppe Islamischer Staat in Irak und Syrien (ISIS) hat letzte Woche in der Nordsyrischen Provinz Rakka christlichen Einwohnern einen ,,Vertrag“ im Austausch für ihren ,,Schutz“ diktiert. Fortan dürfen Christen ihren Glauben nicht öffentlich leben, es wird Ihnen die im Koran vorgeschriebene Dschizya auferlegt. Weiterhin werden sie im Gegensatz zur muslimischen Bevölkerung entwaffnet und dürfen Feinde des islamischen Regimes nicht unterstützen. Sollten sie den Vertrag nicht eingehen, werden sie als Feinde behandelt. Dieser ,,Vertrag“ hat ein historisches Vorbild und ist im Umgang des Islam mit Andersgläubigen fest verankert.

Hierbei bezeichnet Dhimmitum die besondere Rechtsstellung vor allem der Juden und Christen unter islamischer Herrschaft. Durch den Dschihad während arabischer oder türkischer Eroberungskriege unter die islamische Herrschaft geraten, sind die Angehörigen der ,,Buchreligionen“ und ihre Nachkommen durch ,,Dhimma“ an den islamischen Staat gebunden. Das Wort ,,Dhimma“, wörtlich ,,Vertrag“ leitet sich vom ,,Dhamma“ ,,Tadeln“ ab. Seine Entstehung geht auf den Umgang Mohammeds mit besiegten jüdischen Stämmen auf der arabischen Halbinsel sowie Offenbarungen aus dem Koran und der Hadithen zurück. Seine rechtsverbindliche Formulierung fand der ,,Vertrag“ unter dem Kalifen Umar I. (634-644), oder Umar II. (717-720). In Jemen blieb er bis ins 20. Jahrhundert unverändert bestehen; im Osmanischen Reich wurde er 1856 durch den Druck europäischer Mächte teilweise abgeschafft, die geforderte Gleichheit aller Untertanen jedoch nie umgesetzt. Der Geist des Dhimmitums, die rechtliche sowie gesellschaftliche Erniedrigung der Nicht-Muslime in islamischen Ländern blieb aber bis heute bestehen und kann wie der aktuelle Fall zeigt, immer wieder neu eingeführt werden.



Welche Charakteristika weist nun das ,,Dhimma“ auf? Die Antwort ist vielschichtig: Die durch Dschihad eroberten Völker und ihre Nachkommen sollen zunächst die politische Herrschaft des Islam voll anerkennen. Sie können ihre bisherige Religion zwar weiter ausüben, aber nunmehr unter deutlichen Einschränkungen. Weiterhin werden sie neben der Entrichtung des ,,Dschizya“ zu mannigfaltigen erniedrigenden Vorschriften wie Kleidervorschriften unterworfen. Bei Widerstand droht Tod oder Versklavung.

Vielfach wurde die Institution des ,,Dhimma“ in Vergangenheit in Europa als Zeichen islamischer Toleranz gedeutet, jedoch ist diese Interpretation bei näherer Betrachtung nicht tragbar. Christen und Juden in eroberten Gebieten sollen nicht auf Dauer toleriert, sondern schrittweise in den Islam eingegliedert werden. Der Vertrag wirkte geschichtlich wie ein langfristig wirksames Instrument zur Konversion ursprünglich nicht-muslimischer Mehrheiten. Doch wie ist seine Wirkung zu verstehen?

Das ,,Dhimma“ als Vertragsverhältnis zwischen Nicht-Muslimen und dem Staat macht zunächst die Anerkennung der islamischen Herrschaft öffentlich sichtbar. Die untergebenen Christen und Juden akzeptieren den Sieg muslimischer Eroberer und ihre Bedingungen an. Den Regeln des Dschihads entsprechend droht ihnen bei Ablehnung ohne Weiteres der Tod oder Versklavung.

Demnach sollen Nicht-Muslime solange bekämpft werden, bis sie ,,kleinlaut aus der Hand Tribut entrichten“ (Sure 9, 29). Die Dschizya darf deshalb nicht als normale (Kopf)Steuer verstanden werden, sie impliziert eine Demütigung für die Ablehnung des wahren Glaubens. Nach einigen Rechtsgelehrten muss die Dschizya während einer öffentlichen demütigenden Zeremonie bezahlt werden, in dem der Dhimmi auf den Kopf oder Nacken als Symbol der Erniedrigung geschlagen wird. Diese Tradition wurde noch bis ins 20. Jahrhundert in Jemen und Marokko praktiziert.

Fortan obliegt die Ausübung der christlichen oder jüdischen Religion strengen Einschränkungen. Neubau und Restaurierung von Kirchen, Klöstern und Synagogen werden generell verboten. Ausgenommen ist lediglich die Instandhaltung sakraler Gebäude aus der Zeit vor muslimischen Eroberungen. Alle Anzeichen öffentlicher Religionsausübung, ob Glockenläuten, Kirchenkreuze, Ikonen oder öffentliche Begräbnisse werden untersagt. Zwangsbekehrungen sind zwar nominell verboten, die Geschichte lehrt jedoch Ausnahmen. Gesetzliche Zwangsislamisierung jüdischer Waisenkinder in Maghreb oder die osmanische Knabenlese auf dem Balkan sollen nur als Beispiele Erwähnung finden.

Christen und Juden werden im weiteren Verlauf aus öffentlichen Ämtern ausgeschlossen. Ihre Ausgrenzung geschieht einerseits aus machtpolitischen Gründen, andererseits greift das islamisch-theologische Verbot, dass ein ,,Nicht-Gläubiger“ keine Autorität über einen Moslem ausüben darf. Weiterhin sind Christen und Juden vom Militärdienst ausgeschlossen. Vielfach wurde dies als Privileg der Nicht-Muslime dargestellt, in Wirklichkeit jedoch sind Ungläubige Ziel militärischer Dienste und können deshalb nicht ihr Träger sein. Das Tragen von Waffen wird, wie in Verlautbarungen des ISIS deutlich wird, nur Moslems erlaubt. Nicht-Muslime sollen entwaffnet und verwundbar bleiben.

In Rechtsstreitigkeiten gilt die Aussage eines Nichtmuslims gegenüber einem Muslim als nichtig. Ungläubige seien im Generellen lügnerisch und deshalb als Zeuge nicht glaubhaft. Des Weiteren wendet das islamische Recht das Prinzip der Wiedervergeltung an. Bei gleich schweren Vergehen wird jedoch das Strafmaß halbiert, wenn das Opfer ein Nicht-Muslim ist. Todesstrafe für einen Moslem ist hierbei ausgeschlossen. Weiterhin wird ein Dhimmi, der es wagt seine Hand gegen einen Muslim zu heben, mit der Amputation der Hand oder mit Tod bestraft. Eine Konsequenz dieser Rechtsauffassung ist die ständige Erpressbarkeit der Dhimmis und ihr Versuch, Richter und Zeugen ständig bestechen zu müssen, um zu überleben. In Europa wurden in der Vergangenheit deshalb orientalische Christen vielfach als korrupt und moralisch verkommen dargestellt. Ihre höchst unsichere Lage nahm man nicht wahr.

Weiterhin obliegen Christen und Juden nunmehr mannigfaltigen, nach Ort, Zeit und Situation flexibel gestalteten Kleidervorschriften. In der Vergangenheit gab es Vorschriften zu Form und Farbe der Bekleidung. Das Verbot für die Maghreber Juden im Mittelalter Schuhe zu tragen, soll als Beispiel besonderer Erniedrigung erwähnt werden. Zudem wird die äußere Erscheinung des Dhimmi fremdbestimmt; so mussten Christen in der Vergangenheit vielfach die Vorderseite ihres Kopfes rasieren. Mancherorts war ihnen das Tragen von Glöckchen vorgeschrieben.

Wie ISIS betont, sollen Christen fortan Muslimen mit Respekt begegnen. Ein Christ darf vor einem Muslim nur in demütigender Haltung erscheinen und nur auf Anforderung und leise sprechen. Bis ins 20. Jahrhundert mussten in vielen Gegenden Nichtmuslime vom Esel absteigen, wenn sie einem Muslim begegneten. Der Dhimmi durfte nur gesenkten Blickes zur Linken eines Muslimen vorbeigehen; Muslimen wurde empfohlen sie beiseite zu stoßen.

Der ,,(Schutz-)Vertrag“ ist somit ein vielschichtiges Instrument individueller und sozialer Erniedrigung der Christen und Juden unter islamischer Herrschaft. Er ist entwürdigend und auf Dauer entmenschlichend. Er ist Zeugnis einer Herrschaftsmentalität gegenüber Anders-Gläubigen. Christen sollten ihn nur bei äußerster Lebensgefahr und nur zeitweise eingehen, bis sie schnellstens auswandern können oder sonstig Widerstand leisten. Ein solches entwürdigendes Instrument anzunehmen bedeutet einen dauernden Zustand der Unsicherheit des Leib und Lebens, Verwundbarkeit, sowie höchster Erniedrigung bei Hilfs-, und Auswegslosigkeit. Ihre psychischen Folgen bei orientalischen Christen sind gravierend.

Wir befinden uns nicht mehr im 7. Jahrhundert. Wir werden ein solches Diktat gegenüber unseren Glaubensgeschwistern nicht akzeptieren. Der Islam wird sein Verhältnis zu Anders-gläubigen neu erfinden müssen.

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