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Montag, 13. April 2015

Pressekonferenz des ZAD in Berlin, 14.04., 11 Uhr



PRESSEKONFERENZ anlässlich des 100. Gedenktages an den Völkermord an den Armeniern Zeit: 14.04.2015 – 11.00 Uhr 
Ort: In der Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund, Tiergartenstraße 15, 10785 Berlin

Aus Anlass des 100. Gedenktages an den Völkermord an der armenischen, aramäischen und pontosgriechischen Bevölkerung des Osmanischen Reiches informiert der Zentralrat der Armenier in Deutschland auf der Pressekonferenz über die deutschland- und europaweit geplanten Veranstaltungen und Initiativen mit denen an das unermessliche Leid erinnert und der Opfer gedacht werden soll. 
Der Zentralrat der Armenier möchte dabei sowohl die derzeitige Position der deutschen Bundesregierung, als auch die Politik der türkischen Regierung in ihren historischen und aktuellen Kontexten beleuchten. Des Weiteren möchte er eine eigene Einschätzung zur Stellung der armenischen Erinnerung in Rahmen der deutschen Erinnerungspolitik formulieren, die den Gegebenheiten der multikulturellen und multiethnischen Verfasstheit der deutschen Gesellschaft Rechnung trägt.  Am 24.04.1915 ließ die Regierung des Osmanischen Reichs armenische Notabeln, Künstler und Intellektuelle in Konstantinopel verhaften und ermorden. Dieser Tag markiert den Anfang einer geplanten Politik der Vernichtung, an deren Ende bis zu 1,5 Millionen Armenier den Tod gefunden hatten. Die Folgen dieser radikalen Gewalterfahrung prägen bis heute die armenische Gemeinschaft. Sowohl die Republik Armenien, als auch die Armenier in der internationalen Diaspora erwarten den einhundertsten Gedenktag des Völkermordes mit Sorge und Spannung.  Denn auch einhundert Jahre nach dem Völkermord setzt die Republik Türkei unbeirrt ihre Politik der Leugnung des Genozids fort – dies trotz gegenteiliger Beweise und der daraus folgenden Einschätzung der internationalen historischen Forschung und trotz der Tatsache, dass bereits 1919 die Hauptverantwortlichen des jungtürkischen Regimes von einem osmanischen Gericht verurteilt wurden. Sowohl zahlreiche nationale Parlamente, als auch das europäische Parlament haben bereits in Beschlussfassungen den Völkermord an den Armeniern anerkannt, auch um dieser fortgesetzten Leugnungspolitik ein politisches Signal entgegenzusetzen. 
Mit großem Befremden beobachtet die armenische Gemeinschaft in Deutschland die aktuellen Entwicklungen bezüglich der Beschlussfassung des Deutschen Bundestages, der sich am 24. April in einer Plenardebatte der Thematik widmen wird. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen wurde die von den Abgeordneten Bergner (CDU) und Nietan (SPD) vorbereitete Resolution verwässert und die Anerkennung des Völkermordes herausgestrichen. Dieses Zugeständnis an die offizielle Position der türkischen Regierung, das letztlich eine Einwilligung in die Strategie der Leugnung bedeutet, ist des Gedenkens der Opfer unwürdig und wird der historischen Verantwortung Deutschlands, das als militärischer Bündnispartner des osmanischen Reiches während des ersten Weltkrieges eng mit der Geschichte des Völkermordes verwoben ist, in keiner Weise gerecht. 
An der Pressekonferenz wird ebenfalls der Bundesverband der Aramäer in Deutschland teilnehmen. 

Vorstand des Zentralrats der Armenier in Deutschland e.V. 


Mittwoch, 10. Dezember 2014

In memoriam Ralph Giordano


Heute verstarb mit Ralph Giordano (* 1923) ein Autor, der sich in herausragender Weise sowohl um eine kritische öffentliche Auseinandersetzung mit der weitgehenden juristischen und politischen Nichtaufarbeitung des Kriminalitätskomplexes der Genozidverbrechen Nazideutschlands in der Bundesrepublik Deutschland, als auch um das Gedenken des Genozids an den Armeniern in Anbetracht der türkisch-nationalistischen Politik der Leugnung verdient gemacht hat.* Im folgenden sei aus Anlass des Todes des streitbaren Demokraten und Antifaschisten ein Kommentar zur Beteiligung Giordanos an einer religionspolitischen Kontroverse des Jahres 2007 dokumentiert.

„Ich werde auch weiterhin auf meiner kulturellen Selbstbestimmung beharren, auf einer Lebensform, die die meine ist und die in mannigfacher Hinsicht mit der muslimischen nicht übereinstimmt. Und ich will das sagen dürfen, unbehelligt. Ich will sagen dürfen, dass ich auf deutschen Straßen weder Burka noch Tschador begegnen will, so wenig wie Muezzin-​Rufe von haushohen Minaretten hören.“

Diese Worte stammen nicht aus dem Munde eines völkischen Romantikers oder eines Klerikalkonservativen. Vielmehr stammen sie von dem deutsch-​jüdischen Schriftsteller Ralph Giordano, der in der deutschen Öffentlichkeit bisher mit dem Anliegen einer kompromisslosen Aufklärung über die Völkermorde der Nazis assoziiert wurde.

So prangerte Giordano etwa in seiner Buchveröffentlichung „Die zweite Schuld oder Von der Last Deutscher zu sein“ (1987) das weitgehende Fehlen einer adäquaten Ahndung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen durch die Justizorgane der Bundesrepublik Deutschland und den Rückgriff auf Funktionseliten des „Dritten Reiches“ in die Apparate der Exekutiv– und Legislativorgane des demokratisch reorganisierten (West-)Deutschland an, verschwieg aber auch nicht die geschichtspolitisch fatalen Auswirkungen des (...) „verordneten Antifaschismus“ der DDR.

Was weniger bekannt sein dürfte: Insbesondere in den 80er Jahren engagierte sich Giordano vehement für eine Aufklärung der bundesrepublikanischen Öffentlichkeit über den von der osmanischen Staatsführung ausgehenden Völkermord an den Armeniern 1915/​16, was dem zivilcouragierten Autor seitens türkischer Nationalisten wüsteste, antisemitische Beschimpfungen bis hin zu Morddrohungen eintrug.

Genau dies wiederholte sich nun im Zusammenhang mit Giordanos kritischen Stellungnahmen zu einem geplanten Repräsentativbau einer Moschee in Köln-​Ehrenfeld mit zwei 55 Meter hohen Minaretten – ein von allen etablierten kommunalpolitischen Kräften des sogenannten „Verfassungsbogens“ (Edmund Stoiber) kritiklos mitgetragenes Projekt, das Giordanos Auffassung nach eine Integration der Muslime vortäusche, die tatsächlich nicht gelungen sei:

„Meine Forderungen an die politische Leitung der Stadt Köln, die Pläne zum Bau einer zentralen Großmoschee in Köln-​Ehrenfeld einzustellen, weil sie angesichts der gescheiterten Integration ein falsches Bild von den wahren Beziehungen zwischen muslimischer Minderheit und Mehrheitsgesellschaft entwerfen, haben mir Morddrohungen eingebracht, unmissverständlich und in türkischer Sprache – womit ich diesen Teil der muslimischen Minderheit nicht unter Generalverdacht stellen will.“

Der islamische Ansprechpartner der städtischen Behörden beim Bau der Großmoschee ist die Türkisch-​Islamische Union (Ditib), die unter der Kuratel der – ursprünglich säkularistisch ausgerichteten, mittlerweile jedoch „fundamentalistisch“ durchsetzten – Religionsbehörde des türkischen Staates, Diyanet Isleri Baskanligi, steht.

Der Moscheebau-​Kritiker Giordano hat sich (...) aus multikulturalistischer Sicht des Vergehens schuldig gemacht, aus der „ethnischen“ Nische, die man hierzulande einem überlebenden Juden gern zugesteht, herauszutreten und als deutscher Bürger Partei zu ergreifen (...). In diesem Sinne verwies der Kölner CDU-​Oberbürgermeister Fritz Schramma expressis verbis auf das Verfolgtenschicksal Giordanos, um sein Unverständnis über dessen islampolitischen Standpunkt zum Ausdruck zu bringen, nach der Devise: Wem die Nazis das Recht auf Leben absprachen, der muss aus der Geschichte lernen – und islamistische Herrschaftsansprüche unterstützen.

Daniel Leon Schikora

* Die Jüdische Allgemeine würdigt ihren dienstältesten Kollegen Giordano hier: http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/20981.

Sonntag, 15. Juni 2014

Wie Israel 2005 gegen die Anerkennung des armenischen Genozids in Deutschland intervenierte

Ein ehemaliger Mitarbeiter des Auswärtigen Amts (AA) erzählte mir vor kurzem, dass im Jahre 2005 während der Diskussionen um die Armenier-Resolution im Bundestag nicht nur Proteste und Druck aus der Türkei erfolgt seien, sondern auch von einer für ihn und dem AA völlig unerwarteten Seite - aus Israel.  

Shimon Peres, der derzeitige Staatspräsident und damalige israelische Vizeministerpräsident unter Ariel Sharon, habe verärgert bei der Bundesregierung angerufen und gegen die Thematisierung des armenischen Genozid  und seiner Anerkennung seitens des Bundestages protestiert. Peres habe behauptet, dass es in der Geschichte der Menschheit nur einen einzigen Genozid  gegeben habe und es sich bei diesem um den jüdischen Holocaust handele. Die Anerkennung der armenischen "Tragödie" als Genozid sei eine Relativierung des Holocausts. Der Holocaust sei singular. Die Deutschen würden den Holocaust relativieren. 

 Der israelische Botschafter habe Protestschreiben verfasst, etliche Vertreter jüdischer Organisationen hätten Gespräche mit diversen Bundestagsabgeordneten und dem Auswärtigen Amt geführt. Israelische Parlamentarier hätten teilweise wüste Schimpfschreiben an das AA adressiert.

Während ich von der Offenheit des ehemaligen Mitarbeiters des AA überrascht war, war dieser noch heute sichtlich schockiert von den heftigen Reaktionen aus Israel.

Diese Ereignisse liegen nun fast 10 Jahre zurück. In der Zwischenzeit sind die Armenier trotz aller Schmähungen, Agitationen und Lügen  in der Anerkennungsarbeit sichtlich vorangekommen. Der Zentralrat der Armenier in Deutschland arbeitet derzeit mit Hochdruck an der expliziten Anerkennung des Genozids an den Armeniern im Jahre 2015 durch den deutschen Bundestag.

Ich bin gespannt, ob Israel im nächsten Jahr erneut seine hässliche Seite zeigen und seine würdelose Politik der Leugnung und politischen Agitation gegen die armenische Diaspora in Deutschland fortsetzen wird. Vielleicht wird Shimon Peres - der Friedensnobelpreisträger, der Holocaustüberlebende - erneut beim AA anrufen und sich bei den "bösen" Deutschen darüber beschweren, dass sie der "unbedeutenden" Armenier gedenken und einen anderen Genozid als den Jüdischen anerkennen. Auf den israelischen Beitrag zum 100.Gedenktag des Völkermords an den Armeniern im nächsten Jahr dürfen wir uns wohl auf einiges gefasst machen. 

Mein Artikel zur Jüdischen Diaspora und der Genozidleugnung aus dem Jahre 2007 scheint noch immer hoch aktuell zu sein. 

Donnerstag, 24. April 2014

Erdogans Danaergeschenk


„Es lässt sich nicht abstreiten, dass die letzten Jahre des Dritten Reiches, gleich welcher Religion oder ethnischer Herkunft sie angehörten, für Deutsche, Österreicher, Zigeuner, Juden und Millionen weiterer deutscher Bürger eine schwierige Zeit voller Schmerz waren. Eine faire humanistische und aufrichtige Haltung gebietet es, ohne Unterscheidung von Religion und ethnischer Herkunft jeglichen in dieser Zeit erlittenen Schmerz nachzuempfinden. 
(...) 
Ereignisse mit unmenschlichen Folgen, wie Umsiedlungen, bei denen während des Zweiten Weltkriegs Millionen von Menschen aller Religionen und Volksgruppen ihr Leben ließen, sollten kein Hindernis dafür darstellen, dass zwischen Deutschen und Juden Empathie aufgebaut wird und sie sich gegenseitig menschlich verhalten und begegnen.
(...) 
Die pluralistische Sichtweise, die demokratische Kultur und die Moderne erfordern, dass in Deutschland unterschiedliche Meinungen und Gedanken zu den Ereignissen von 1933-1945 frei geäußert werden. 
(...) 
Mit diesem Verständnis haben wir als Bundesrepublik Deutschland zur wissenschaftlichen Untersuchung der Ereignisse von 1933-1945 zur Einrichtung einer gemeinsamen Geschichtskommission aufgerufen. Dieser Aufruf gilt nach wie vor. Die Arbeit der deutschen, jüdischen und internationalen Historiker wird bei der Aufklärung der Ereignisse von 1939-1945 und bei dem richtigen Verständnis der Geschichte eine wichtige Rolle spielen. 
(...) 
Auch gedenken wir aller deutschen Bürger gleich welcher ethnischen und religiösen Herkunft, die damals unter ähnlichen Bedingungen ihr Leben ließen, mit Respekt. Mögen sie alle in Frieden ruhen.“

Was sich wie die kruden Thesen eines antisemitischen Kretins anhört, der aufgrund dieser Aussagen nicht nur von wichtigen Ämtern und Positionen, sondern sogar vom Vorstand des Neuruppiner Dackelzüchtervereins zurücktreten müsste und dem ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 3 StGB drohen würde, ist das Statement des türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan zum 99. Gedenktag des Völkermords an den Armeniern. Selbstredend wurde vorliegend statt „türkisch“ deutsch und statt „armenisch“ jüdisch eingefügt.

Was Doppelmoralisten und Gerechtigkeitsverdrossene als Annäherung und Beileidsbekundung des türkischen Regierungschefs bezeichnen, ist lediglich das Aufpolieren der klassischen türkischen Leugnungsmaschinerie:
Es gab Tote auf beiden Seiten, zudem die türkische Dolchstoßlegende, dass Armenier die Osmanen verrieten. Außerdem hält Armenien seine Archive geschlossen und verweigert eine Teilnahme an einer gemeinsamen Historikerkonferenz.

Derartige Argumente, von denen sogar die „Neuen Rechten“ auf den Montagsdemos Abstand nehmen, sind Geschichtsklitterung  par excellence und mutieren nicht zu ehrlicher Anteilnahme und kategorischer Anerkennung, wenn sie mit neuen heuchlerischen Fraternisierungsgesten und verharmlosenden Formulierungen ausgestattet werden.
Jede Teilnahme an einer Historikerkonferenz stellt nicht nur die Faktizität des Völkermords in Frage, sie ist auch aufgrund jahrzehntelanger, detaillierter Aufarbeitung entbehrlich. Die entscheidenden Dokumente befinden sich im Archiv des Auswärtigen Amtes des Deutschen Reiches und nicht in der Republik Armenien, die zum Zeitpunkt des Völkermords noch gar nicht existierte.

Es handelt sich, wie bei dem gesamten Statement Erdogans, um einen schlechten Bluff, von dem er weiß, dass ihn die Armenier nicht abkaufen werden, die Weltgemeinschaft ihm jedoch, nach seinen reaktionären und diktatorischen Eskapaden in den vergangenen Wochen, partiell Demokratiefähigkeit und Annäherungsbereitschaft bescheinigen wird.

Welchen Sinn hätte zudem eine Historikerkonferenz, wenn Historiker rudimentäre Menschenrechte, wie die im deutschen Grundgesetz verankerte akademische Freiheit, auf türkischem Boden de facto nicht genießen und Gefahr laufen, aufgrund „Beleidigung des Türkentums“, eingesperrt zu werden?
Ein Catch 22: nehmen internationale und armenische Historiker teil, relativieren sie den Völkermord, nehmen sie aus demselben Grund nicht teil, stellen sie sich nicht der Konferenz aus Angst vor Entlarvung.

Die Chimäre, türkische Wissenschaftler hätten ihrerseits, natürlich von dem breiten common sense der Historikerzunft unerkannt gebliebene, Dokumente, die die Faktizität des Genozids an den osmanischen Christen widerlegen, wollen jedoch diese vermeintlichen Beweise erst auf einer Historikerkonferenz veröffentlicht sehen, entzieht sich jeder Rationalität und Logik.

Die Aussagen des türkischen Regierungschefs zeugen nicht von Respekt vor den Enkelkindern der Ermordeten, sondern implizieren, dass die Urgroßeltern Verräter und Lügner waren. Ihr Opfer wird mit dem der mordenden, enteignenden und vergewaltigenden osmanischen Soldaten gleichgesetzt und das türkisch-armenische Leidenskonto auf Null gesetzt. Erdogans Statement ist keine Annäherung, sondern vielmehr ein Danaergeschenk.

Georgi Ambarzumjan
London, 24. April 2014

Mittwoch, 12. März 2014

Brief des Zentralrats der Armenier in Deutschland e.V. (ZAD) an die Schweiz v. 04.03.2014







Urteil des EGMR v. 17.12.2013 Perincek ./. Schweiz  
     
                                                                                                                 Frankfurt a.M, 04.03.2014  

Sehr geehrte Exzellenz,  

wir wenden uns an Sie in der Sache Dogu Perincek gegen die Schweiz wegen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.12.2013 unter dem Aktenzeichen 27510/08.  

In dem Verfahren vertrat der EGMR erstinstanzlich die Auffassung, dass der Rassismusartikel unter Art. 261bis Absatz 4 des schweizerischen Strafgesetzbuches gegen Artikel 10 der Europ. Menschenrechtskonvention verstieße.  Hintergrund des Urteils ist, dass Herr Dogu Perincek als türkischer Vorsitzender der radikalen „Arbeiterpartei“ der Türkei in der Schweiz den Völkermord an den Armeniern
in der osmanischen Türkei in den Jahren 1915/16 geleugnet und als „internationale Lüge“ bezeichnet hatte. Perincek wurde von einem Schweizer Gericht zu Recht wegen Aufstachelung zum Rassenhass verurteilt. Hiergegen wendete sich Perincek und legte das Schweizer Urteil dem EGMR vor, woraufhin dieser zwei skandalöse Feststellungen traf:

Zum einen nämlich, dass der Völkermord an den Armeniern nicht belegt sei und zum anderen dass er geleugnet werden dürfe. Die Leugnung des armenischen Völkermordes sei im Gegensatz zur Holocaustleugnung von der Meinungsfreiheit gedeckt.  

Pointiert formuliert: Den einen Völkermord darf man also leugnen, den anderen nicht.
 

Das Gericht bewertet damit einen vergleichbaren Sachverhalt, nämlich den Umstand zweier Völkermorde im 1. und 2. Weltkrieg, völlig unterschiedlich, obwohl hierzu nicht im geringsten Anlass besteht.    
Die Entscheidung des EGMR ist offenkundig falsch.
Bereits im Grundsatz ist es fehlerhaft, wenn der EGMR annimmt, der Völkermord an den Armeniern sei nicht bewiesen. Die Tatsachengrundlage für die Bewertung des Völkermordes ist bereits von Historikern umfänglich aufgearbeitet worden. Diese bieten die Anknüpfungstatsachen für die gezielte Vernichtung der armenischen Volksgruppe durch den türkischen Staat.    


Sofern der EGMR die Faktizität des Genozids an den Armeniern von der politisch geprägten Einschätzung anderer Staaten abhängig machen will, so ist auch dies grundfalsch. Das Vorliegen eines Genozids bemisst sich allein nach der objektiven Völkerrechtslage und nicht nach der politischen Anerkennung. Es ist sehr bemerkenswert, dass der EGMR seine eigene Entscheidungskompotenz in dieser Frage nicht wahrgenommen hat. 


Die völkerrechtliche Bewertung der Geschehnisse ist und wird zudem weiterhin unter Völkerrechtlern, Völkerstrafrechtlern, sowie Genozidforschern unstreitig als erster Genozid des 20.Jahrhunderts bewertet (Anlage).  


Die Schweiz ist in jeglicher Hinsicht ein Vorbild in Fragen der Menschenrechte und der Gewährleistung bürgerlicher Freiheiten. Die Leugnung und Verhöhnung von Opfern und ihrer Nachkommen, die einen Genozid erfahren haben, stellt einen unmittelbaren Angriff auf das Andenken der Opfer und die Ehre ihrer Nachkommen dar. Die Leugnung zielt darauf ab, die Motive und Absichten der Täter zu legitimieren und die Feindbilder und Propaganda gegen die Opfer neu zu begründen, die seinerzeit ihre Vernichtung vorbereitet haben. Die Leugnung zielt darauf ab die betroffene Volksgruppen zu verunglimpfen und zum Hass aufzustacheln. 


Insoweit ist die Schweiz mit ihrem Rassismusgesetz auch ein Vorbild, wenn es darum geht, die Menschenrechte und die bürgerlichen Freiheiten zu verteidigen.Gegen das gegenständliche Urteil des EGMR kann noch bis zum 21.03.2014 Berufung eingelegt werden. Bisher hat die Schweiz das Urteil nicht angefochten.

Wir hoffen sehr, dass dies noch erfolgen wird. Wir bitten Sie unser vorliegendes Schreiben den in der Sache befassten nach der verfassungsmäßigen Ordnung der Schweiz zuständigen Organ vorzulegen. 


Mit freundlichen Grüßen 

Dr. Nazareth Agheguian                               Madlen Vartian  
Vorsitzender                                                        Stellv. Vorsitzende


Mittwoch, 17. Juli 2013

Zensur gegen Frankreichs Jungsozialisten: Facebook-"Moderation" im Interesse von Genozidleugnern

Der Präsident der Jugend der französischen Sozialistischen Partei (PS), des MJS, Thierry Marchal-Beck, protestierte am 15. Juli öffentlich gegen die Zensurierung eines Kommentars auf der facebook-Seite der Jungsozialisten, in dem dafür plädiert wird, die Leugnung des Völkermordes an den Armeniern unter Strafe zu stellen, da der Negationismus selbst ein genozidärer Akt, "die äußerste Erfüllung des Völkermordes", sei: http://www.jeunes-socialistes.fr/2013/07/lettre-ouverte-a-facebook-suite-a-la-suppression-dune-publication-sur-la-page-des-jeunes-socialistes/.

Sonntag, 14. Juli 2013

Der Gezi-Park Aufstand und die Armenier

Der Gezi-Park wurde auf einem armenischen Friedhof errichtet. Heute findet man bei den Grabungen alte armenische Grabsteine. In den Köpfen vieler Türken, ob westlich oder traditionell orientiert, bleiben die Armenier der Feind des Türkentums. Sie wünschen sich, dass das Armenische aus dem Gedächtnis der Menschen verschwindet. Möglicherweise haben sie recht mit ihrem Anliegen. Denn das Armenische zeigt  all' jenen spiegelbildlich auf, was das Türkentum tatsächlich ist: Eine rassistische Ideologie. Ein Mordprojekt.
Da reichen ein paar ausgegrabene armenische Grabsteine, um dies in Erinnerung zu rufen...

"Wann immer man mit Türken an einem Tisch sitzt und das Thema Armenier auch nur streift, unterbricht einen irgendwer [...]
Wie gerne hätte ich gesagt: Mein feiner Herr, hätte man die Vorfahren Ara Gülers nicht vernichtet, hätten Sie im Hilton, quasi auf den Gebeinen dieser Menschen, die sie aus ihrem Gedächtnis tilgen möchten, nicht ihren Milchreis essen können."
Armenien liegt gleich neben dem Gezi-Park
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2013-07/tuerkische-tage-armenier-istanbul-gezi-park

Mittwoch, 24. April 2013

Genozid-Leugnung ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen



Ich gestehe Erdogan und Schröder kein Menschenrecht auf Genozid-Leugnung zu - ebenso wenig wie ich Scharping das Menschenrecht zugestanden habe, im öffentlichen Raum Hufeisenpläne zu halluzinieren, oder Grass und Nieszery, die jüdische Republik einer Bedrohung des Weltfriedens zu bezichtigen. Anlässlich des 98. Jahrestages des Völkermordes an den Armeniern, Aramäern/Assyrern und Pontos-Griechen sei daran erinnert, dass Genozid-Leugnern, deren Handeln die Einheit des Menschengeschlechts prinzipiell in Frage stellt, unter Einbeziehung strafrechtlicher Mittel entgegengetreten werden muss.

Sonntag, 12. August 2012

Strafbarkeit der Genozidleugnung als Antirassismusgesetz

Wann werden die EU-Mitgliedsstaaten ihr Strafrecht anpassen? Die Frist zur Umsetzung ist bereits im November 2010 abgelaufen.Wie werden die Berichte an die EU-Kommission gem. Art.10 des EU-Rahmenbeschlusses aussehen?


Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

Es soll dafür Sorge getragen werden, dass Straftaten mit rassistischem oder fremdenfeindlichem Hintergrund in der Europäischen Union (EU) mit wirksamen, angemessenen und abschreckenden Strafen geahndet werden können. Weiterhin soll der Rahmenbeschluss die justizielle Zusammenarbeit in diesem Bereich verbessern und ausbauen.

RECHSAKT

Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.

ZUSAMMENFASSUNG

Der vorliegende Rahmenbeschluss, der auf der Gemeinsamen Maßnahme968/443/JI aufbaut, sieht vor, dass die Mitgliedstaaten ihre Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Straftaten mit rassistischem oder fremdenfeindlichem Hintergrund angleichen. Rassistische oder fremdenfeindliche Handlungen sollen in allen Mitgliedstaaten Straftaten darstellen und als solche mit wirksamen, angemessenen und abschreckenden Freiheitsstrafen im Höchstmaß von mindestens zwischen einem und drei Jahren bedroht sein.
Dieser Rahmenbeschluss ist auf alle Straftaten anwendbar, die
  • im Gebiet der Europäischen Union (EU) begangen werden, und zwar auch im Rahmen eines Informationssystems;
  • von einem Angehörigen eines Mitgliedstaates oder einer juristischen Person mit Sitz in einem Mitgliedstaat begangen werden. In dem Rahmenbeschluss sind diesbezüglich Kriterien für die Feststellung der Verantwortlichkeit einer juristischen Person vorgesehen.
Folgende Verhaltensweisen gelten als Strafdelikte, sofern sie in rassistischer oder fremdenfeindlicher Absicht begangen werden:
  • Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Abstammung, Religion oder Weltanschauung oder nationalen oder ethnischen Herkunft definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe;
  • öffentliche Verbreitung oder Verteilung von Schriften, Bild- oder sonstigem Material mit rassistischen oder fremdenfeindlichen Inhalten;
  • das öffentliche Billigen, Leugnen oder gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen im Sinne des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (Artikel 6, 7 und 8) und Verbrechen nach Artikel 6 der Charta des Internationalen Militärgerichtshofs, wenn die Handlung in einer Weise begangen wird, die wahrscheinlich zu Gewalt oder Hass gegen solch eine Gruppe oder gegen ein Mitglied solch einer Gruppe aufstachelt.
Auch die Anstiftung und die Beihilfe zur Begehung derartiger Straftaten sind strafbar.
Bezüglich der in Artikel 1 aufgeführten Straftaten sollen die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen müssen, dass diese Delikte
  • mit wirksamen, angemessenen und abschreckenden Strafen geahndet werden;
  • mit Freiheitsstrafen im Höchstmaß von mindestens zwischen einem und drei Jahren bedroht sind.
Bei der Festsetzung des Strafmaßes für ein gewöhnliches Delikt gelten rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe entweder als erschwerender Umstand oder können bei der Festlegung des Strafmaßes berücksichtigt werden.
Für juristische Personen müssen die Sanktionen wirksam, angemessen und abschreckend sein und Geldstrafen oder Geldbußen umfassen. Zusätzlich können folgende Sanktionen gegen juristische Personen verhängt werden:
  • der Ausschluss von öffentlichen Zuwendungen oder Hilfen;
  • das vorübergehende oder ständige Verbot der Ausübung einer Handelstätigkeit;
  • die richterliche Aufsicht;
  • die richterlich angeordnete Auflösung.
Die Ermittlungen und die Einleitung der strafrechtlichen Verfolgung dürfen bei rassistischen und fremdenfeindlichen Straftaten nicht davon abhängig gemacht werden, ob ein Opfer Anzeige erstattet oder Klage erhebt.

http://europa.eu/legislation_summaries/justice_freedom_security/combating_discrimination/l33178_de.htm
und
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:328:0055:0058:NL:PDF

Dienstag, 17. Juli 2012

haGalil und das Armenierproblem - Revanchismus im jüdischen Portal

Auf haGalil greift der Autor Robert Schlickewitz ein interessantes Thema rund um das Armenierbild im Deutschen Reich auf. Ich begann mit großem Interesse den Artikel zu lesen und bemühte mich die sprachlichen und stilistischen Mängel des Autors zu ignorieren und mich vollständig auf den Inhalt zu konzentrierten. 
Dies nützte jedoch wenig. Der Artikel ist nämlich mehr als misslungen. 

Dabei beginnt er mit der vielversprechenden Ankündigung, dass dem Abdruck eines Originalberichts eines bayerischen Adeligen aus der damaligen Zeit, eine "Analyse" des Autors folge.

Das diese "Analyse" sich allein darin erschöpfen würde, zu behaupten, dass ein Genozid erst bei 6 Millionen Menschen beginne und die Ermordung der Juden im Nationalsozialismus "viel schlimmer" gewesen sei, als die "Verfolgungen" der "Armenier in der Türkei", hätte ich in einem türkischen Hetzblatt wie turkishpress.de erwartet, aber nicht im jüdischen Online-Portal haGalil.  

Ich wurde eines besseren belehrt. 

So heißt es in einer Passage: 
"So furchtbar die Verfolgungen der Armenier in der Türkei auch gewesen sind – ein Vergleich mit dem deutschen Genozid an sechs Millionen europäischen Juden muss auch weiterhin ausgeschlossen bleiben, wie ganz leicht an einigen rational nachvollziehbaren Argumenten belegt werden kann."

Zur Begründung zeichnet der Autor einen vier Punkte Plan, woran diese Qualifikation zu bemessen sei:
  • Die Tradition eines zwei Jahrtausende währenden christlichen Hasses, oder mit anderen Worten, die religiöse Komponente.
  • Die, von kurzen Unterbrechungen abgesehen, seit mindestens einem Jahrtausend betriebenen Judenverfolgungen durch Deutsche.
  • Die ideologische Basis eines ausschließlich gegen Juden gerichteten Rassismus‘, wie sie der deutsche Nationalsozialismus geschaffen hat.
  • Der eliminatorische deutsche Judenhass mit seinen systematischen, industrieartig durchgeführten Massentötungen.
Es sind tatsächlich im 1.Weltkrieg 4,5 Millionen Armenier weniger ermordet worden als Juden im 2. Weltkrieg. Dies liegt daran, dass in der osmanischen Türkei "lediglich" ca. 1,8 Millionen Armenier gelebt haben. 

Was die Quantität über die Qualität eines Verbrechens aussagen soll, mögen der Autor und die haGalil-Redaktion dem Leser erklären. Der "Anschein" ein anderer Genozid könne vergleichbar sein, scheint als Störung empfunden zu werden.

Wollen die haGalil-Betreiber jetzt tatsächlich propagieren, dass der deutsche Rassismus sich "ausschließlich gegen Juden" gerichtet habe? Was ist dann mit den ermordeten Zigeunern, Homosexuellen, Behinderten, Slawen und Kommunisten? Waren das Kollateralschäden, die mit dem deutschen Nationalsozialismus nichts zu tun hatten? 

Wollen sie tatsächlich behaupten, dass die Vernichtung des armenischen Volkes kein "eliminatorisches Element der Massentötung" innewohnte? Ich frage mich dann, wo die ganzen Armenier geblieben sind.Wollten die Türken nur "Räuber und Gendarm" spielen? Haben sich die Armenier freiwillig in ein Erdloch verbuddelt oder in der Wüste versteckt?

Auf die beiden ersten Punkte des 4-Punkte Plans dürfte ich nicht weiter einzugehen brauchen, da jeder Mensch mit ein wenig Verstand weiß, dass selbst heute noch Christen in der Türkei verfolgt und ermordet werden. Aleviten inklusive.

haGalil scheint ein dickes Armenierproblem zu haben. 
Von dieser Neid-Debatte, die Genozide in "schlimm" und "weniger schlimm" qualifizieren und dies nach der Anzahl der Ermordeten bemessen möchte, sollten wir uns weit fernhalten. Und von haGalil gleich mit.



Freitag, 13. Juli 2012

Frankreich: Neues Genozidgesetz im Herbst

Im Herbst soll es wieder spannend werden. Der französische Präsident Francois Hollande ist entschlossen die Leugnung des Genozids an den Armeniern in Frankreich unter Strafe zu stellen.
Ein ähnliches Gesetz existiert bereits gegen die Holocaustleugnung.

"Die Türkei kann nicht eine Genozid leugnen und dann in die EU aufgenommen werden",  sagte Hollandes bei seiner Zusammenkunft mit dem Rat der Armenier Frankreichs.

Frankreich ist die Heimat von ca. 500 000 Armeniern.

French President Hollande vows new Armenia 'genocide law'

Hollande will Leugnung des Armenier-Völkermords weiterhin bestrafen