Grundsätzlich sollen demnach Großvermögen von mehr als zwei Millionen Euro jährlich mit einem Prozent besteuert werden. ... NRW, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hamburg wollen nach der Sommerpause eine Bundesratsinitiative einbringen.
http://www.hna.de/nachrichten/wirtschaft-finanzen/rot-gruene-eckpunkte-vermoegensteuer-freibetrag-
zwei-millionen-2451280.html
Ursprünglich sah Rot-Grün bereits eine Million Euro als besonders besteuerungswürdiges/-bedürftiges Vermögen an. Aber:
Was wohl kein Zufall ist: In keinem roten oder grünen Vorschlag zur Besteuerung von Vermögen wird der Barwert von Politiker-Pensionen erwähnt ...http://www.bild.de/politik/kolumnen/hugo-mueller-vogg/millionaere-unter-der-reichtags-kuppel-25357286.bild.html
Da wären dann eine Million ziemlich knapp bemessen, denn nach dem Finanzanalytiker Volker Looman sind die Pensionsansprüche von vielen Abgeordneten fast eine Million wert und damit der ursprüngliche Vorschlag von Rot-Grün nah an der Grenze zur Sonder(selbst)besteuerung. Dieses wiederum hätte innerhalb der Fraktionen zu großem Unmut geführt.
Also just nach Veröffentlichung solcher Zahlenspiele, geht die AG von Rot-Grün zukunftsorientiert auf Nummer sicher und schlägt die Besteuerung von Vermögen ab zwei Millionen vor.
Gewiss ist sicherlich nur 1, dass Vorschläge zur Besteuerung von Politker-Pensionen von keiner Fraktion mitgetragen werden. Oskar und Gregor sind da gerne im Gesamtkonsens mit dabei, oder?
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